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Warum Sie verpflichtet sind, bei Austausch ihrer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken:

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Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg
(Erneuerbare-Wärme-Gesetz –EWärmeG)
vom 17. März 2015

Erneuerbare-Wärme-Gesetz –EWärmeG

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